BESCHLUSS ZUR ZULÄSSIGKEIT EINES BÜRGERENTSCHEIDES

Veröffentlicht am 02.10.2022 in Gemeinderatsfraktion

Stellungnahme der SPD-Fraktion im Gemeinderat

Seit gut zweieinhalb Jahren haben wir als Stadtverwaltung und Gemeinderat, mit allen beteiligten Gruppen und Interessierten und zusammen mit einem Bürgerrat intensiv und gründlich an der Sicherung und Zukunft eines regionalen Schlachthofes mit hohen Standards bei Tierwohl und Hygiene gearbeitet.

Das haben wir als Fraktion von Anfang an unterstützt und tun dies heute noch.

Wir waren sogar fast so weit, einen neuen Schlachthof, der diesen Kriterien entspricht auf den Weg zu bringen. Gescheitert ist dies an einem Standort, der akzeptiert werden konnte.

Mittlerweile zeigt sich, dass der Schlachthof in Gärtringen mit diesen Standards als Grundlage in naher Zukunft seinen Betrieb wieder aufnehmen wird. Deshalb haben wir als Gemeinderat eine Kooperation mit diesem Schlachthof und eine Beteiligung mit 300.000 € beschlossen. Diesen Beschluss halten wir auch weiterhin für richtig und zielführend.

Mit dem beantragten Bürgerentscheid soll dieser Beschluss aufgehoben und der Schlachtbetrieb am jetzigen Standort weitergeführt werden. Der erste Teil des Bürgerentscheids ist ohne Zweifel zulässig. Beim zweiten Teil – der Weiterführung des Schlachtbetriebes am Rottenburger Schlachthof - haben wir durchaus Zweifel, ob die damit verbundene Auflage überhaupt durchgeführt werden kann.

Unsere Zweifel sind in folgenden Gesichtspunkten begründet:

1. Eine Weiterführung des Schlachtbetriebes an der jetzigen Stelle ist allenfalls nach einer grundlegenden Sanierung des Gebäudes und der Einrichtungen eines Schlachtbetriebes möglich. Die Stellungnahme des Landratsamtes vom 19.09.2022 ist hier sehr eindeutig.

2. Bei dieser umfassenden Sanierung ist ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich. Eine Genehmigung wird seitens des Landratsamtes sehr deutlich in Frage gestellt. So „dürfte im Hinblick auf die bauplanungsrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen die Zulässigkeit nicht gegeben sein.“

3. Für ein solches – erforderliches – Genehmigungsverfahren entstehen bereits in der Planungsphase hohe Kosten. Erst recht würde eine Umsetzung Millionen erfordern.

4. Aus allen bisherigen Beratungen zeigt sich, dass zwei regionale Schlachthöfe mit gleichlautenden Kriterien nebeneinander betriebswirtschaftlich kaum überleben dürften. Dies würde zu Lasten des kleineren Betriebes gehen. Wer kann oder will dieses Risiko tragen? Die Stadt dürfte es aus unserer Sicht nicht. Letztendlich geht es um ein privatrechtliches Unternehmen.

In der Bewertung dieser Gesichtspunkte stellt sich schon die Frage, ob eine Umsetzung des zweiten Teils der Fragestellung des Bürgerentscheids überhaupt möglich sein wird. Sollte dies nicht möglich sein, wäre der Bürgerentscheid in diesem Punkt eher als unzulässig zurückzuweisen.

 

Fazit für unsere Fraktion:

  • Das Quorum für einen Bürgerentscheid ist gegeben.
  • Die Frage der Zulässigkeit ist weder eindeutig zu bejahen, noch eindeutig zu verneinen.
  • Wir respektieren den Willen vieler Bürgerinnen und Bürger und lassen aus unserer Sicht diese auch im beantragten Bürgerentscheid ihre Stimmen abgeben.
  • Wir stimmen der Zulässigkeit zu, wenngleich nicht aus Überzeugung!

 

Rottenburg, 27.09.2022

Hermann Josef Steur
Fraktionsvorsitzender

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