Anmerkungen zu den Äußerungen von Volkmar Raidt vom vergangenen Dienstag und in der Presse am 19./20.11.2021

Veröffentlicht am 24.11.2021 in Gemeinderatsfraktion

Ich spreche hier für die Fraktionen der CDU, der SPD, der Fraktionsgemeinschaft FW/FB und zwei Mitgliedern der Fraktion Junge Alternative.

Uns beschäftigt noch die Wortmeldung des Kollegen vor einer Woche, die Reaktion des InB und wiederum des Kollegen in der Zeitung. Zudem hat der Kollege uns aufgerufen, diesen vermeintlichen Rassismus nicht zu akzeptieren.

Volkmar Raidt sagte wörtlich – bezogen auf die Einladung des InB, die Sonderausstellung in Baisingen und das glamour-shopping am 8.11.:

• „Da es mittlerweile erwiesen ist, dass auch Geimpfte an Covid erkranken und auch übertragen können, stelle ich die Ausgrenzung der Ungeimpften in Frage. Hier wird bewusst eine Personengruppe denunziert und diffamiert, die nichts anderes tut, als Art. 1 und 2 des GG der BRD in Anspruch zu nehmen.

• Rottenburg ist eine Stadt, die sich gegen Rassismus stellt. Was sich aber derzeit in Deutschland und anderen EU-Staaten abspielt ist eine neue Form von Rassismus gegen eine Personengruppe der Ungeimpften aus dem eigenen Volk. Dies sollten wir als Interessensvertreter der Stadt Rottenburg nicht akzeptieren.

• Wir sollten aufpassen, dass sich nicht Teile der Geschichte in einer neuen Form wiederholen."

Der Kollege reagierte – so die Darstellung in der Rottenburger Post – mit dem Hinweis: „Was ich mit einer neuen Form von Rassismus meinte bezog sich auf die Politik die sich zurzeit in Deutschland und anderen EU-Staaten (nicht in der Stadt Rottenburg) gegenüber Ungeimpften abspielt. Die Ausgrenzung der Ungeimpften ist das, was ich anprangere.“ Dass die 2G-Regel bei der Veranstaltung des Integrationsbeirats angewandt wurde, habe „mit Rassismus nichts zu tun, das habe ich so nie gemeint.“

Der Integrationsbeirat reagierte und forderte eine Entschuldigung.

Das können wir so nicht stehen lassen.

Unsere Anmerkungen:

1. Wenn die Anwendung der 2G-Regel durch Deutschland und anderen EU-Staaten nach Auffassung des Kollegen Rassismus ist, kann davon Rottenburg und sein Integrationsbeirat nicht ausgenommen sein. Sie sind Teil Deutschlands und unterliegen der Gesetzgebung und den Verordnungen die gelten. Insofern sind die Aussagen Raidts widersprüchlich.

2. Dass es sich nicht um Rassismus handeln kann, hat OB Neher bereits vergangenen Dienstag erläutert. Hier ist der Vorwurf des Rassismus per Definitionem fehl am Platz. Insofern ist der Vorwurf des Rassismus eindeutig zurück zu nehmen denn er trifft auch die Stadt Rottenburg und nicht nur die Politik in D und anderer EU-Staaten.

3. Auch die Vorwürfe der Denunziation und der Diffamierung treffen nicht zu. Denunzieren bedeutet jemand anzeigen, öffentlich verurteilen und brandmarken. Diffamierung bedeutet jemand verleumden, in einen schlechten Ruf bringen. Warum das nicht zutrifft?

Das ergibt sich aus dem Sachverhalt:  

Zu Artikel 2 des GG:

Artikel 2  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

4. Jede Person hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Person, deshalb auch das Recht, sich nicht impfen zu lassen. Das kann aber zu Einschränkungen führen, wenn dadurch andere Personen in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedroht werden. Deshalb handelt es sich bei der 2G-Regel nicht um eine Ausgrenzung um der Ausgrenzung willen, sondern um eine Schutzmaßnahme begründet in Art. 2, Absatz 2 des GG. Jede Person hat das Recht, sich nicht impfen zu lassen, hat aber auch die damit verbundene Konsequenz zu beachten bzw. zu tragen.

5. Es gibt keine bedingungslose Freiheit des Einzelnen. Die 2G-Regel dient letztlich in unserer Krisensituation dem Lebensschutz, beugt einer Überforderung der Menschen, die in den Kliniken helfen vor, schützt Kinder und Jugendliche und Menschen, die sich aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen können. Sie trägt dazu bei Menschen vor schwerer Erkrankung oder dem Sterben zu schützen. Dies gilt insbesondere eben auch für Ungeimpfte! Sie werden sonst zweifellos infiziert und haben ein hohes Risiko, schwer zu erkranken. Man muss das auch mal von dieser Perspektive aus betrachten.

6. Ungeimpfte sind nicht einfach „Opfer“! (Das ist ja der Vorwurf von Raidt) Wir alle müssen in dieser Krise Opfer bringen und das teils in sehr unterschiedlicher Intensität. Da braucht es keine unsachlichen Vorwürfe. Es braucht Solidarität, Rücksicht und Verantwortung. Nicht ich allein, nicht „meine Freiheit“ allein zählt, sondern wir alle und unsere Freiheit insgesamt, die wir hoffentlich bald wiedererlangen.

Deshalb ist es ein Gebot der Solidarität untereinander und Ausdruck von Verantwortung auch anderen gegenüber, sich impfen zu lassen!

Dazu fordern wir auf! Vielleicht mögen unsere Anmerkungen nochmals zum Nachdenken anregen.

Hermann Steur, SPD Rottenburg, 23.11.2021

in Vertretung für die zu Beginn Genannten

Für uns im Landtag

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