Antrag auf Bezirksbeiräte

Veröffentlicht am 11.05.2021 in Gemeinderatsfraktion

Bürger*innennähe stärken; Beteiligung fördern

Kernstadt Rottenburg: Bildung von Bezirksräten
Antrag auf Erstellung entsprechender Bestimmungen für die Hauptsatzung

Die 17 Ortschaften der Stadt Rottenburg haben mit dem jeweiligen Ortschaftsrat inclusive Ortsvorsteher*in eine unmittelbare Vertretung der Bürger*innen vor Ort. Das hat sich bewährt.

Die Kernstadt selbst hat keine solche Vertretung. Dies wird zunehmend als Mangel erfahren.

 

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb:

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Erstellung eines Konzeptes gemäß § 65 der Gemeindeordnung für die Bildung mehrerer Bezirksräte für die Kernstadt Rottenburg.

2. Dieses Konzept soll entsprechende Bestimmungen für die Hauptsatzung der Stadt enthalten. Es kann mehrere Alternativen aufzeigen.

3. Der Entwurf dieses Konzeptes soll als Diskussions- und Entscheidungs-grundlage für den Gemeinderat dienen.

4. Die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt über den Ältestenrat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters zusammen mit dem Hauptamt.

5. Eine erste Beratung im Gemeinderat soll noch im Jahr 2021 erfolgen.

Begründungen:

Bezirksbeiräte ermöglichen eine angemessene, niederschwellige Vertretung und Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen des jeweiligen Bezirks. Im definierten Umfang der Aufgaben und Kompetenzen können Anliegen und Maßnahmen für den jeweiligen Bezirk unmittelbarer erhoben, beraten, entschieden und umgesetzt werden.

Interessen der Bezirke der Kernstadt werden bislang nicht in angemessenem Maße durch den Gemeinderat berücksichtigt. Hier bestehen durchaus Defizite im Vergleich mit den Ortschaften und ihren Ortschaftsräten.

Konkrete Beispiele:

• Die Vergabe des Bürgergeldes in den Ortschaften erfolgt durch die jeweiligen Ortschaftsräte. Dies hat sich bewährt. Die Vergabe des Bürgergeldes in der Kernstadt erfolgt über den Ausschuss Soziales, Bildung und Kultur, dessen Mitglieder derzeit mehrheitlich aus Gemeinderät*innen bestehen, die aus den Ortschaften stammen. Dies wird als nicht adäquat empfunden.

• Hinsichtlich der Quartiersentwicklung gibt es neben dem Gemeinderat keine Vertretung des betroffenen Quartiers. Dem kann durch Bezirksbeiräte abgeholfen werden.

Die Gemeindeordnung ermöglicht entsprechende den örtlichen Verhältnissen angemessene Möglichkeiten der Umsetzung. Vergleichbare Städte haben dazu bereits Erfahrungen aufzuweisen. Auf diese kann in der Konzepterstellung zurückgegriffen werden.

Im Interesse einer künftigen besseren Beteiligung der Bürger*innen in der Kernstadt sollte die Bildung solcher Bezirksbeiräte im Zuge der nächsten Kommunalwahlen 2024 erfolgen.

10. Mai 2021

Hermann Josef Steur

SPD-Fraktion

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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