Antrag zum Ausbau der Solarenergie in Rottenburg zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz

Veröffentlicht am 06.06.2020 in Gemeinderatsfraktion

Antragsteller: SPD-Fraktion, FW / FB-Fraktion, JA-Fraktion:

 

Wir werden unsere Anstrengungen für den Umstieg auf einen möglichst großen Anteil erneuerbarer Energien intensivieren müssen, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür möchten wir Akzente in Rottenburg setzen und möglichst viele Mitstreiter*innen gewinnen.

Diesem Ziel dienen die nachfolgenden Anträge:

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.    Solarinformationspflicht für private Neubauten    
Vor dem Abschluss von Kaufverträgen müssen die Käufer eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie sich hinsichtlich ihrer Gesamtenergiebilanz insbesondere unter Einbeziehung der Solarenergie bei der Agentur für Klimaschutz, den Stadtwerken Rottenburg oder ein gleichwertiges Institut beraten haben.     

2.    Solarinformationspflicht für gewerbliche Neubauten    
Vor dem Abschluss von Kaufverträgen müssen auch die gewerblichen Käufer eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie sich hinsichtlich ihrer Gesamtenergiebilanz insbesondere unter Einbeziehung der Solarenergie bei der Agentur für Klimaschutz, den Stadtwerken Rottenburg oder ein gleichwertiges Institut beraten haben.     
In diesem Zusammenhang ist für die Wirtschaftlichkeit der Gesamtenergie-bedarf entscheidend.     

3.    Werbeoffensive bei privaten wie auch gewerblichen Bestandsbauten
Private und gewerbliche Besitzer*innen von Bestandsbauten werden offensiv dafür geworben, die Wirtschaftlichkeit ihres Gesamtenergiebedarfs zu prüfen. Ihnen werden differenzierte Beratungsmöglichkeiten geboten. Sie sollen dafür gewonnen werden, ihre Bilanz durch ggf. den Austausch von Wärmeträgern, geeignete Dämmungsmaßnahmen und die Investition von Solarenergieträgern zu verbessern. Sie sollen dazu Zuschüsse über das Programm „Schützen“ erhalten können.     

4.    Änderung im Programm "Schützen"
Das Programm "Schützen" im Rahmen des Gesamtprogramms „Kaufen-Gestalten-Sanieren-Schützen“ soll insofern geändert werden, dass die Förderungen nur für Solaranlagen auf Bestandsgebäuden im Zusammenhang mit einer effizienten Gesamtenergiebilanz genutzt werden dürfen.

Anmerkungen:

Schon heute bekommen wir die Folgen der Erderwärmung zu spüren. Somit ist es höchste Zeit, mehr für den Klimaschutz zu tun. Hierbei reicht es nicht mehr aus, Anreize zu setzen. Wenn wir jetzt wirksame, sozialverträgliche Klimaschutzmaß-nahmen treffen, hilft das sowohl uns als auch nachfolgenden Generationen. Nach Abschaltung der Atom- und Kohlekraftwerke wird die lokale Energieerzeugung immer wichtiger. Da zusätzliche Wind- oder Wasserkraftanlagen bei uns kaum möglich sind, sehen wir im Ausbau der Solarnutzung für Neu- und Bestandsbauten eine Maßnahme, mit der Rottenburg einen weiteren Schritt in der Energiewende gehen kann.

Nach derzeitigem Diskussionsstand soll der Deckel für Solarenergie gestrichen werden. Dies trägt auch künftig wesentlich zur Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen bei.

Zudem soll in Baden-Württemberg eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten kommen. Bis dies gesetzlich geregelt ist, halten wir eine Solarinformationspflicht wie im Antrag 2 formuliert für zielführend.

 

Zu Antrag 1:

Alle privaten Käufer eines städtischen Grundstücks sollen dokumentieren, dass sie sich über die Gesamtenergiebilanz, insbesondere die Solartechnologie, mögliche Umsetzungen für ihr Vorhaben und entsprechende Fördermöglichkeiten informiert haben. Dazu bietet die Stadt bzw. der Landkreis über die Agentur für Klimaschutz regelmäßige Beratungen an. Diese Beratung ist kostenlos.

 

Zu Antrag 2:

Für die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen ist letztlich die Gesamtenergiebilanz eines Objektes ausschlaggebend. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine wesentliche Rolle. Zunehmend wird neben der Frage der Wärmegewinnung im Winter auch die Frage der Kühlung in den wärmeren/heißen Jahreszeiten eine mit-entscheidende Rolle einnehmen. Photovoltaik kann dabei eine gewichtige Rolle spielen.

Nicht selten ist diese wirtschaftliche Gesamtbetrachtung nicht im Blick der Architekten bzw. Projektentwickler. Deshalb ist es sinnvoll, eine intensivere Beratung der Bauherren als Pflicht einzufordern. Derjenige, der einen wirtschaftlichen Nutzen sieht, wird sich auch für entsprechende Maßnahmen gewinnen lassen, vielmehr sie von sich aus umsetzen.

Wir gehen davon aus, dass die Stadt bei ihren eigenen Gebäuden unter Berück-sichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit grundsätzlich einer Verpflichtung zur Nutzung von Solartechnologie nachkommt.

In der Antwort der Stadtverwaltung auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum „Klimaabkommen von Paris“ (Nummer 2019/300) stand, dass eine Umsetzung der Solarpflicht in Bebauungsplänen rechtlich nicht möglich sei.

Die Stadt Tübingen hat dies allerdings schon umgesetzt mit Verweis auf die Paragraphen § 11 (1) Nr. 4 BauGB, § 11 (2) Satz 1 BauGB und § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB (siehe Nummer 161/2018 im Tübinger Gemeinderat). Aufgrund dieser Unstimmigkeit bitten wir die Verwaltung, dies nochmals zu überprüfen.

 

Zu Antrag 3:

Hinsichtlich der Bestandsbauten gehen wir von einem nicht unerheblichen Potential aus. Hierbei halten wir eine Solarpflicht derzeit nicht für angezeigt. Allerdings könnte sicherlich ein guter Teil der infrage kommenden Eigentümer, ggf. unter Anreizen über das Programm „Schützen“, zur Installation angeregt werden. Dies wird sich nur dann verwirklichen lassen, wenn sie über ihre Gesamtenergiebilanz einen wirtschaftlichen Vorteil sehen. Neben staatlichen Förderungen beim Austausch veralteter Heizungs-systemen können Solarthermie- und Photovoltaikanlagen einer Verbesserung der Bilanz dienen.

In diesem Bereich halten wir eine Beratungsoffensive in Verbindung mit finanziellen Anreizen für sinnvoll.

 

Zu Antrag 4:

Das Programm „Schützen“ hat das Ziel, neue Solaranlagen zu fördern, die sonst vielleicht nicht gebaut werden. Insbesondere soll ein Anreiz für Bestandsgebäude geschaffen werden, da hier großes Potential besteht. Um dies zu erreichen, muss das Programm „Schützen“ auf Bestandsgebäude reduziert werden. (Bei Neubauten zeigt sich, dass offene Türen eingerannt werden).

Durch die Verknüpfung mit der Gesamtenergiebilanz erhalten wir in Verbindung mit dem Austausch veralteter Heizsysteme zusätzlich eine deutliche Verbesserung der CO/2 – Bilanz.

Sonstiges:

Die Informationsmöglichkeiten der Stadt, z. B. über ihre Homepage, ROMI etc. sollen optimiert werden. Hier besteht noch Nachholbedarf.

 

Hermann Josef Steur,        
stellvertretend für die antragstellenden Fraktionen

Für uns im Landtag

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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Für uns im Bundestag

Dr. Martin Rosemann

FÜR EINEN STAAT, DER ES UNS LEICHTER MACHT.

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