Corona-Hilfe: Antrag auf Errichtung eines Notfall-Fonds

Veröffentlicht am 25.07.2020 in Gemeinderatsfraktion

Alternativantrag zum Antrag DIE LINKE und FAIR

In Folge der Corona-Krise können Einzelpersonen bzw. Familien, die nicht über die Sozialhilfegesetze bzw. die sozialen Sicherungssysteme abgesichert sind, in eine außergewöhnliche Notsituation geraten. Ihnen soll unter Mitwirkung der entsprechenden Einrichtungen unbürokratisch Hilfe geleistet werden können.

Diesem Ziel dient der nachfolgende Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Einrichtung eines Notfallfonds in Höhe von 20.000 €.

2. Der Fonds besteht bis längstens 30. Juni 2021. Gespeist wird er aus Haushaltsmitteln und eventuellen Spenden. Aus ihm kann in begründeten Einzelfällen Hilfe für Einzelpersonen und Familien bis zu einer Höhe von maximal 300 € (Einzelpersonen) bzw. bis 600 € (Familien) geleistet werden.

3. Die Hilfe kann mit Leistungen der Caritas bzw. Diakonie kombiniert werden.

4. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium, das mit einer Person des Bürgerbüros für Soziales, dem Stadtdiakon Dr. Jörg Stein (Katholische Kirche) und der Diakonin Susanne Mehlfeld (Evangelische Kirche) besetzt ist. In unklaren Fällen entscheidet der Oberbürgermeister.

5. Nicht genutzte Mittel fließen am 01.07.2021 wieder dem Haushalt zu.

Begründungen:

Eine solche unbürokratische Einzelfallhilfe muss, zielgerichtet und wirksam, tatsächlich in unverschuldete Not geratenen Personen zu Gute kommen.

Wir sehen die gleichmäßige Unterstützung einer bestimmten Zielgruppe, wie im Antrag DIE LINKE und FAIR ausgeführt, eher kritisch. Da man so die unterschiedliche Dringlichkeit von Einzelfällen nicht gewichten kann. Ein Restaurantgutschein wie dort vorgesehen, ist zwar eine nette Geste, aber für den Notfall keine echte Hilfe. Mit 50 € sind für den genannten Personenkreis etwa die monatlichen Stromkosten anzusetzen. Allein dieser Vergleich zeigt, dass eine wirksame finanzielle Hilfe, wenn auch nur in Einzelfällen, spürbarer geboten werden muss.

Die Ortsvorsteher*innen in den Ortschaften, das Bürgerbüro für Soziales und die beiden Diakone kennen die Situation hilfebedürftiger Rottenburger Bürger*innen und können auch einschätzen, welche Maßnahme im Einzelfall wirklich entlastet. Es werden keine Leistungen ersetzt, die aufgrund der Sozialgesetzgebung durch andere Leistungsgeber erfolgen.

Für Mittel aus dem Fonds kann man sich nicht bewerben. Sie werden im Wege der Zuweisung durch das oben beschriebene Gremium vergeben. Hinweise sachkundiger Dritter an das Gremium sind möglich. Zum Beispiel durch Hebammen, Ärzte, Betreuungspersonen etc.

Über die Möglichkeit der Zufuhr von Spenden für den Fonds kann der zur Verfügung stehende Betrag erhöht werden. Durch die Kombination mit Möglichkeiten der Caritas und Diakonie kann eine echte Hilfe in angemessener Weise ermöglicht werden.

Werden Finanzmittel aus dem Fonds zur Verfügung gestellt, sollen die damit ggf. anzuschaffenden Produkte bei Rottenburger Händlern bzw. Betrieben erworben werden.

Hermann Josef Steur

SPD-Fraktion

Für uns im Landtag

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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Für uns im Bundestag

Dr. Martin Rosemann

FÜR EINEN STAAT, DER ES UNS LEICHTER MACHT.

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